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Ab 22.11.2022 sind wir verpflichtet nach der neuen GOT abzurechnen                                                                                                                                                                                                                                                                                 

Die von uns und unseren Mitarbeitern erbrachten Leistungen werden nach besten Wissen und Gewissen und den aktuellen Erkenntnissen der Veterinärmedizin erbracht. Ein Behandlungserfolg im Sinne einer Heilung kann in Einzelfällen naturgemäß nicht versprochen oder garantiert werden. Die durch einen Tierarzt erbrachten Leistungen verstehen sich nach BgB als Dienstvertrag, das heißt, es wird eine (Dienst-) Leistung erbracht aber keine Heilungsgarantie geschuldet.

 

Bestimmte Behandlungen beinhalten ein gesundheitsschädliches oder sogar lebensbedrohliches Risiko, das man trotz größter Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen kann. Insbesondere seien bislang unbekannte Nebenwirkungen von Medikamenten, allergische Reaktionen und Narkosen erwähnt. Wir klären Sie grundsätzlich über bestehende Risiken auf und bitten Sie gegebenenfalls auch um eine schriftliche Bestätigung der Aufklärung, wie z.B. im Falle einer Narkose.

 

Rechtsgeschäfte werden nur mit mündigen Personen geschlossen.

Rechtsgeschäfte mit Dritten, die nicht Halter des vorgestellten Tieres sind, werden nur mit persönlicher Kenntnis oder schriftlicher Einwilligung ders Halters durchgeführt. Ist dieses Einverständnis in besonderen Fällen, wie z.B lebensbedrohlichen Notfällen bei Nichterreichbarkeit des Besitzers nicht zeitgerecht einzuholen, haftet der Auftraggeber mit seiner Unterschrift privatschuldnerisch für die Begleichung des Rechnungsbetrags. Dies gilt nicht bei Wildtieren wie, z.B. Igel, Fledermäuse, Wildvögel ect. hier ist die Behandlung kostenfrei.

 

Die Abgeltung der Leistungen wird nach der gültigen Fassung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte GOT vom 28.07.1999 (BgBl I S. 1691) unter Berücksichtigung der Verordnung zur Änderung der GOT vom 27.04.2005 (BgBI l S. 1160), sowie der 2. Verordnung zur Änderung der GOT vom30.06.2008 (BgBI I S. 1105 ff)) und nach der Arzneimittelpreisverornung berechnet. Diese Gesetzestexte liegen in der Praxis aus und können im Internet nachgelesen werden.

 

Speziell im Falle einer Erstkonsultation erwarten wir eine sofortige Bezahlung in bar, mit EC, VISA oder Master Card.

 

Aufgrund des gestiegenen Arbeitsaufwandes akzeptieren wir keine VAT Form.

Kontakt:

Bremerstr. 4

67663 Kaiserslautern

Tel: 0631/3114990

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